Webstandards …

20
Mar

Webstandards …

Posted on March 20, 2017 in Unkategorisiert

Überall dieselbe alte Leier. Das Layout ist fertig, der Text lässt auf sich warten. Damit das Layout nun nicht nackt im Raume steht und sich klein und leer vorkommt, springe ich ein: der Blindtext. Genau zu diesem Zwecke erschaffen, immer im Schatten meines großen Bruders »Lorem Ipsum«, freue ich mich jedes Mal, wenn Sie ein paar Zeilen lesen. Denn esse est percipi – Sein ist wahrgenommen werden. Und weil Sie nun schon die Güte haben, mich ein paar weitere Sätze lang zu begleiten, möchte ich diese Gelegenheit nutzen, Ihnen nicht nur als Lückenfüller zu dienen, sondern auf etwas hinzuweisen, das es ebenso verdient wahrgenommen zu werden: Webstandards nämlich.

Sehen Sie, Webstandards sind das Regelwerk, auf dem Webseiten aufbauen. So gibt es Regeln für HTML, CSS, JavaScript oder auch XML; Worte, die Sie vielleicht schon einmal von Ihrem Entwickler gehört haben. Diese Standards sorgen dafür, dass alle Beteiligten aus einer Webseite den größten Nutzen ziehen. Im Gegensatz zu früheren Webseiten müssen wir zum Beispiel nicht mehr zwei verschiedene Webseiten für den Internet Explorer und einen anderen Browser programmieren. Es reicht eine Seite, die – richtig angelegt – sowohl auf verschiedenen Browsern im Netz funktioniert, aber ebenso gut für den Ausdruck oder

20
Mar

Wohnungs- und Schlüsselübergabe …

Posted on March 20, 2017 in Non classifié(e)

Das Übergabeprotokoll

Ist der Mietvertrag von beiden Seiten unterschrieben, kann der Termin für die Wohnungs- und Schlüsselübergabe stattfinden. Folgende Punkte sollten Sie im Übergabeprotokoll festhalten:

  • Zählerstände für Strom, Gas, Wasser oder Fernwärme
  • Zahl der übergebenen Schlüssel mit Schlüsselnummern
    (Wenn Sie eine Wohnung vermieten, müssen Sie dem Mieter grundsätzlich alle Schlüssel aushändigen.)
  • Bestehende Mängel
    (Sie verhindern so spätere Streitigkeiten, wer für den Schaden aufkommen muss.)
  • Anwesende Personen
  • Datum und Uhrzeit
  • Das Übergabeprotokoll wird vom Vermieter und vom Mieter unterschrieben.

Wohnung vermieten: Die Sache mit den Schlüsseln

Eine häufige Streitfrage zwischen Mieter und Vermieter befasst sich mit den Wohnungsschlüsseln. Wenn Sie eine Wohnung vermieten, müssen Sie dem Mieter grundsätzlich alle Schlüssel aushändigen. Ohne dessen Wissen dürfen Sie keinen Schlüssel behalten und sich erst recht keinen Zugang zur Wohnung verschaffen. Das wäre nämlich Hausfriedensbruch und berechtigt den Mieter zur fristlosen Kündigung. Sollte der Mieter nachträglich herausfinden, dass Sie noch einen Schlüssel zu seiner Wohnung besitzen, darf er ein neues Türschloss einbauen lassen – und zwar auf Ihre Kosten.

Allerdings können Sie mit dem Mieter vereinbaren, dass Sie für Notfälle einen Schlüssel einbehalten. Diesen dürfen Sie allerdings auch nur im Notfall nutzen. Gleiches gilt übrigens, wenn der Mieter vor Ende des Vertragszeitraums auszieht. Solange der Mietvertrag noch läuft, dürfen Sie die Wohnung nur mit Zustimmung des Mieters betreten. Allerdings haben Sie ein Recht auf Herausgabe aller Wohnungsschlüssel, wenn der Mietvertrag endet, das gilt auch für vom Mieter nachgemachte Schlüssel.

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